Arbeiten trotz Krankschreibung: Das ist zu beachten!

Krank arbeiten

Irgendetwas geht gerade rum: In der Kita läuft jedem zweiten Kind die Nase und auch in deinem Betrieb haben sich schon zahlreiche Mitarbeitende krank gemeldet. Einige fühlen sich nun schon besser und könnten theoretisch ihre Arbeit wieder aufnehmen. Doch ist das rechtlich überhaupt erlaubt? Ist es möglich, trotz Krankschreibung zur Arbeit zurückzukehren? Wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus? Und welche Implikationen ergeben sich für Arbeitgebende? Dieser Artikel liefert Antworten und Klarheit.

Inhalt

Das Wichtigste in Kürze

  • Trotz Krankschreibung dürfen Mitarbeitende arbeiten, wenn sie ihre und die Gesundheit ihrer Kolleginnen und Kollegen nicht gefährden.
  • Der Versicherungsschutz bleibt weiterhin bestehen.
  • Haben Arbeitgebende Zweifel an der Einsetzbarkeit der Mitarbeitenden, können sie sie wieder nach Hause schicken.

Arbeiten trotz Krankschreibung – Ist das erlaubt?

Vorweg gesagt: Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist kein Beschäftigungsverbot. Vielmehr stellt die Ärztin oder der Arzt fest, dass die Patientin oder der Patient gerade nicht dazu in der Lage ist, zu arbeiten und schätzt ein, wie lange dieser Zustand noch andauern wird. Eine Krankschreibung ist also ein Prognose über den möglichen Krankheitsverlauf. Wer sich bereits früher wieder gesund fühlt, darf auch trotz bestehender Krankschreibung wieder arbeiten. Eine ärztliche Erlaubnis dazu benötigt man nicht.

Anders verhält sich das etwa bei Schwangeren: Bei ihnen besteht für acht Wochen nach der Entbindung ein absolutes Beschäftigungsverbot. Liegen besondere Umstände vor, kann dies nach ärztlicher Einschätzung sogar noch verlängert werden. Bei einem Beschäftigungsverbot darf keineswegs früher wieder gearbeitet werden.

Die Beständigkeit des Versicherungsschutzes

Der Mythos, dass Mitarbeitende, die trotz Krankschreibung arbeiten, nicht versichert sind, hält sich hartnäckig – ist aber vollkommen unbegründet. Sowohl kranken- als auch unfallversichert sind Beschäftigte, die früher als erwartet ihre Arbeit wieder aufnehmen. Auch wer während seiner Krankschreibung kurz im Büro vorbeischaut, ist bei einem möglichen Wegeunfall versichert.

Pflichten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern

Auch wenn Beschäftigte selbst entscheiden können, ob sie trotz Krankschreibung schon früher wieder arbeiten möchten, müssen sie ihre Arbeitgebenden zumindest über die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung informieren. Verheimlichen dürfen sie diese nicht. Gerade beim Thema Gesundheit ist es wichtig, auch ehrlich zu sich selbst zu sein und sich nicht zu überschätzen. Wer merkt, dass der vorzeitige Arbeitseinstieg doch etwas zu früh war, sollte mit seiner Arbeitgeberin oder seinem Arbeitgeber sprechen und sich lieber wieder etwas Ruhe gönnen. Das ist man auch seinen Kolleginnen und Kollegen schuldig, die man besser nicht anstecken sollte.

Die Fürsorgepflicht von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber hast du für deine Beschäftigten eine Fürsorgepflicht. Das bedeutet, dass du Maßnahmen ergreifen musst, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz deiner Mitarbeitenden zu garantieren (§5 ArbSchG). Erscheint eine oder einer deiner Beschäftigten trotz Krankschreibung schon wieder bei der Arbeit, solltest du dich also vergewissern, dass sie oder er auch wirklich einen einsatzfähigen Eindruck macht. Ist dies nicht der Fall, solltest du sie oder ihn lieber wieder nach Hause oder zumindest zum Betriebsarzt schicken. Andernfalls kannst du dich schadensersatzpflichtig machen. Beschäftigte, die eigentlich noch zu krank sind, um schon wieder zu arbeiten, sind einem höheren Verletzungsrisiko ausgesetzt. Außerdem können sich die Krankheitssymptome durch die zu hohe Belastung noch weiter verschlimmern. Kolleginnen und Kollegen laufen Gefahr, sich ebenfalls anzustecken.

Eine Gesundschreibung oder etwas ähnliches kannst du von deinen Arbeitnehmenden nicht einfordern – das gibt es nach deutschem Recht nicht. Bei Zweifeln an ihrem Gesundheitszustand, kannst du sie aber bitten, noch einmal den Arzt aufzusuchen oder sie zum Betriebsarzt schicken.

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Präsentismus und seine Gefahren

Arbeiten trotz Krankschreibung – das Phänomen ist in unserer modernen Arbeitswelt so häufig, dass es einen eigenen Namen bekommen hat: Präsentismus. Seit in der Corona-Zeit viele Mitarbeitende von zu Hause aus arbeiten, steigen gleichzeitig auch die Zahlen derer, die trotz Krankheit weiter arbeiten. Das kann dazu führen, dass Krankheiten sich verschlimmern oder länger andauern. Studien weisen in diesem Zusammenhang auch eine Erhöhung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen nach. Die betriebswirtschaftlichen Kosten, die durch Präsentismus entstehen, sind dabei vergleichbar mit den Kosten, die durch krankheitsbedingte Fehltage entstehen.

Arbeiten trotz Krankschreibung: Beispiele

Ob es den Mitarbeitenden oder deinem Unternehmen schadet, wenn krankgeschriebene Beschäftigte vorzeitig wieder zur Arbeit erscheinen, hängt natürlich vom konkreten Fall ab. Folgende Beispiele sollen dir helfen, besser unterscheiden zu können, ob die Präsenz einer oder eines krankgeschriebenen Beschäftigten völlig in Ordnung ist oder du sie oder ihn besser wieder nach Hause schicken solltest.

  1. Jochen hat sich beim Fußball den Arm gebrochen und ist deswegen von seinem Arzt krank geschrieben worden. Zur Arbeit erscheint er nicht – seine Tätigkeit als Fliesenleger kann er einarmig auch nicht ausüben. Nun steht jedoch eine wichtige theoretische Weiterbildung zum Thema Sicherheitsstandards und Bauvorschriften an. Obwohl Jochen krankgeschrieben ist, kann er an der Weiterbildung ohne Bedenken teilnehmen: Eine Ansteckungsgefahr besteht nicht und da die Inhalte der Weiterbildung rein theoretischer Natur sind, kann Jochen seinen Arm trotz Arbeit weiterhin schonen. Jochens Arbeitgeber läuft darüber hinaus nicht Gefahr, sich schadensersatzpflichtig zu machen.
  2. Maria ist in der Rechtsabteilung eines großen Konzerns angestellt und mit einer Grippe krankgeschrieben. Sie fühlt sich schon etwas besser, ist aber noch nicht ganz auskuriert. Trotzdem entscheidet sie sich dafür, frühzeitig wieder zur Arbeit zurückzukehren – schließlich steht ein wichtiger Vergleich an, bei dem sie das Unternehmen verteidigen muss. Sie arbeitet mit ihren Kolleginnen und Kollegen dicht zusammen, oft bis spät in die Nacht. In diesem Fall sollte Marias Vorgesetzte sie nach Hause schicken. Die Arbeit sowie die regelmäßige Mehrarbeit sind einfach zu viel für jemanden mit einer unauskurierten Grippe. Das Risiko einer Verschleppung der Krankheit ist sehr hoch. Außerdem besteht die Gefahr, dass Maria in ihrem Zustand Fehler macht, was sowohl dem Unternehmen als auch ihr selbst schaden könnte. Aufgrund der engen Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen steigt zudem das Risiko einer Ansteckung. Falls dies eintritt, könnten die betroffenen Mitarbeitenden Schadensersatzansprüche gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen.

Fazit

Arbeiten trotz Krankschreibung – rein rechtlich ist das möglich, denn die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung stellt lediglich eine Prognose über den möglichen weiteren Krankheitsverlauf dar und spricht kein absolutes Beschäftigungsverbot aus. Die regulären Versicherungen greifen ebenfalls, wenn Mitarbeitende trotz Krankschreibung zur Arbeit erscheinen. Dennoch sollten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sicherstellen, dass die betroffenen Mitarbeitenden wirklich einsatzfähig sind und sie gegebenenfalls nach Hause schicken. Andernfalls könnten Schadensersatzansprüche drohen. Generell sollten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber eine Unternehmenskultur pflegen, die es Mitarbeitenden nahelegt, ihre Gesundheit und die ihrer Kolleginnen und Kollegen in den Vordergrund zu stellen.

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